Ab dem 1. Januar 2024 wird es den Stromnetzbetreibern untersagt sein, den Anschluss von Wärmepumpen und privaten Elektroauto-Ladestationen zu verzögern oder gar zu verweigern. Die Bundesnetzagentur hat kürzlich neue Regeln zur Elektrifizierung der Mobilität und Nutzung von erneuerbaren Energien darstellt. Sie soll sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu diesen Technologien haben, ohne von den Netzbetreibern ausgebremst zu werden (FAZ: 27.11.23).
Netzüberlastung droht: Netzbetreiber dürfen Stromversorgung für Wärmepumpen und Ladestationen drosseln
Allerdings gibt es eine Kehrseite der Medaille. Die Netzbetreiber dürfen im Falle von drohenden Netzüberlastungen die Leistung dieser neu angeschlossenen Anwendungen drosseln. Das könnte zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere für Elektroauto-Besitzer und diejenigen, die auf Wärmepumpen zur Beheizung ihrer Häuser angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass solche Drosselungen die Ausnahme sein werden und keinen wesentlichen Komfortverlust für die Verbraucher bedeuten sollen.
Netzüberlastung droht: Netzbetreiber dürfen Stromversorgung für Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos drosseln
Die Gründe für diese Maßnahmen sind zweifach. Zum einen plant die Bundesregierung, bis 2030 etwa 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen zu haben. Diese Fahrzeuge benötigen Ladestationen, die in der Lage sind, hohe Leistungen zu liefern. Zum anderen sollen jährlich 500.000 neue Wärmepumpen installiert werden, die insbesondere in den kalten Wintermonaten eine beträchtliche Strommenge benötigen.
Welche Auswirkungen hat die Drosselung von Wärmepumpen und Ladestationen auf Elektroautos?
Die Netze sind jedoch nicht ausreichend auf einen solchen Hochlauf vorbereitet, was eines der Hauptprobleme im Zusammenhang mit der Energiewende darstellt. Langfristig sollen die Netze verstärkt, ausgebaut und digitalisiert werden, aber das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, wie die Netzbetreiber mit der steigenden Nachfrage umgehen sollen.
Die Bundesnetzagentur plant, den Strombezug neuer Anlagen auf maximal 4,2 Kilowatt zu drosseln, was bedeutet, dass viele Ladestationen und Wärmepumpen nicht mit ihrer vollen Leistung arbeiten können. Dies könnte zu längeren Ladezeiten für Elektroautos führen und die Effizienz von Wärmepumpen beeinträchtigen. Es ist zu erwarten, dass Verbraucher diese Drosselungen durchaus bemerken werden, insbesondere in den kalten Wintermonaten oder während Stoßzeiten, wenn die Nachfrage nach Strom hoch ist.
Diese Maßnahmen werden von den Netzbetreibern ergriffen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Überlastungen können zu Störungen führen und die Versorgungssicherheit gefährden. Daher sind gewisse Kompromisse unvermeidbar. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass die Verbraucher einen Basisstrombezug behalten werden, um sicherzustellen, dass grundlegende Bedürfnisse gedeckt sind. Allerdings ist völlig offen, mit welcher Technik eine entsprechende Limitierung des Strombezugs umgesetzt werden soll.
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