Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht klar: Ein Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt verwenden. Nicht nur der Meta-Konzern muss nun die Löschkonzepte überprüfen, sondern alle Unternehmen, die personenbezogene Daten für gezielte Werbung nutzen.