Die CDU distanziert sich von der vollständigen Abschaffung des Heizungsgesetzes. Juristische Bedenken stehen einer ersatzlosen Rücknahme entgegen. Eine pragmatische Lösung im Bereich Klimaschutz rückt in den Fokus. Damit stellt sich die Partei gegen ihr eigenes Wahlversprechen. CDU-Politiker Thomas Heilmann warnt davor, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne gleichwertige Alternativen aufzuheben (merkur: 19.03.25).
Verfassungsrechtliche Hürden
Als Vorsitzender der unionsnahen Klimaunion machte Heilmann in Berlin deutlich, dass eine ersatzlose Abschaffung verfassungsrechtlich heikel sei. Bereits vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er eine längere Beratungszeit durchgesetzt. „Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschlossen wird“, erklärte er.
Die CDU hält entgegen ihres Wahlversprechens am Heizungsgesetz fest und verweist auf verfassungsrechtliche Gründe
Während Anpassungen zur Entbürokratisierung möglich erscheinen, bleibt eine vollständige Rücknahme juristisch fragwürdig. Auch die SPD spricht sich für gezielte Änderungen aus.
Widerspruch zum Wahlversprechen
Noch im Wahlprogramm zur Bundestagswahl kündigten CDU und CSU an, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Doch im späteren Sondierungspapier der Union mit der SPD tauchte das Vorhaben nicht mehr auf. Ein von Heilmann vorgestelltes Rechtsgutachten der Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof verdeutlicht die Verpflichtung Deutschlands zu wirksamem Klimaschutz.
Besonders das Verschlechterungsverbot erschwert die ersatzlose Streichung des Gesetzes. Laut Experten ist eine Senkung des Klimaschutzniveaus nur zulässig, wenn an anderer Stelle wirksame Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Das Gutachten endet mit der Feststellung: „Deutschland ist jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet und muss handeln.“
Milliardenpaket für den Klimaschutz
Ein parteiübergreifender Kompromiss zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen umfasst bis zu 500 Milliarden Euro für Klimaschutz und Infrastruktur. Diese Mittel sollen in einer Grundgesetzänderung festgeschrieben werden, um die Klimaneutralität bis 2045 zu ermöglichen.
Heilmann betonte, dass allein 100 Milliarden Euro für gezielte Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen seien. „Damit kann der Staat stärker auf Förderung setzen und harte gesetzliche Vorgaben vermeiden.“ Diese Strategie soll Investitionen erleichtern und Wirtschaft sowie Verbraucher entlasten. Gleichzeitig dient sie als Versuch, das gebrochene Wahlversprechen abzumildern.
Klimaneutralität als Staatsziel?
Ob die Klimaneutralität bis 2045 ins Grundgesetz aufgenommen wird, bleibt unklar. Heilmann erklärte, die geplante Änderung beziehe sich vorrangig auf die Finanzierung, nicht auf eine Verschärfung der Klimaziele. „Gilt eh alles schon“, kommentierte er die bestehenden Vorschriften.
Die Klimaunion, ein unionsnaher Verein, setzt sich für eine Klimapolitik ein, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und wirksamen Umweltschutz vereint. Kritiker sehen dennoch einen klaren Bruch mit dem Wahlversprechen, das die CDU zuvor abgegeben hatte. Eine vollständige Abkehr vom Heizungsgesetz scheint damit endgültig vom Tisch.
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