Deutschland hat eine bedeutende Änderung in der Förderung von Solarenergie angekündigt. Große Solarparks sollen künftig von staatlichen Subventionen ausgeschlossen sein. Der Grund? Die Kosten für garantierte Mindestvergütungen sind förmlich explodiert. Immer mehr Solaranlagen speisen ins Netz ein, die Preise für Solarstrom sinken rapide. Was zunächst nach einer positiven Entwicklung für Verbraucher klingt, führt paradoxerweise zu höheren Belastungen. Denn die garantierten Mindestpreise für Solarstrom verlagern den Kostendruck auf den Steuerzahler, der die Differenz zum Marktpreis ausgleichen muss. So haben sich die Kosten allein in diesem Jahr auf etwa 20 Milliarden Euro summiert (finanzmarktwelt: 28.10.24).
Ein Überangebot bringt das Gleichgewicht ins Wanken
Die Bundesregierung plant daher, die Subventionsgrenzen für Solarparks strenger zu fassen. Insbesondere in Zeiten von Überproduktion, wie an sonnigen Tagen, wird Strom häufig unter dem Marktpreis gehandelt – teilweise sogar zu negativen Preisen. Die Erzeuger, die bisher von Mindestabnahmepreisen profitierten, belasten in solchen Fällen den Staatshaushalt erheblich.
Die Bundesregierung plant strengere Subventionsgrenzen: Solarparks über 90 Kilowatt erhalten künftig keine garantierte Vergütung mehr
Der Marktwert des Stroms sinkt, doch die gesetzlich garantierten Mindesttarife bleiben bestehen. Für viele Solarproduzenten war dies bislang eine attraktive Einnahmequelle, nun jedoch sieht die Regierung sich gezwungen, die Notbremse zu ziehen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Subventionen bei bestimmten Kapazitätsstufen entfallen.
Neue Schwellenwerte zur Marktstabilisierung
Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht einen schrittweisen Abbau der Förderschwellen für Solarstromerzeuger vor. Zukünftig sollen Anlagen mit einer Leistung über 90 Kilowatt, die vor dem 1. Januar 2026 installiert wurden, nicht mehr für Einspeisetarife infrage kommen. Ab 2027 wird dieser Schwellenwert auf 25 Kilowatt reduziert. Die Schwelle liegt aktuell noch bei 100 Kilowatt und betrifft in der jetzigen Form eine Vielzahl mittlerer bis großer Solaranlagen. Die Vorgabe signalisiert eine klare Abkehr von bisherigen Förderstrukturen und zwingt Solarproduzenten zur Anpassung. Der Direktverkauf an der Strombörse wird voraussichtlich für immer mehr Anbieter zum Standard.
Risiken für den weiteren Ausbau
Diese neuen Regelungen könnten jedoch den Ausbau der Solarenergie erheblich bremsen. Gerade kleinere und mittelgroße Anlagenbetreiber sehen die Förderkürzungen kritisch. Der Bundesverband Solarwirtschaft hebt hervor, dass mit der neuen Gesetzgebung vor allem Gewerbebauten in ihrem Wachstum eingeschränkt sein könnten. Um den Ausbau dennoch stabil zu halten, schlägt der Verband vor, in den Ausbau von Speicherlösungen zu investieren, um die Nutzung des Solarstroms zu flexibilisieren. Die Nutzung von Speichern könnte es ermöglichen, den Strom auch dann verfügbar zu halten, wenn die Sonneneinstrahlung gering ist. Der Verband appelliert daher an die Politik, parallel zur Subventionskürzung in die Speicherkapazitäten zu investieren.
Solarwirtschaft fordert Alternativen
Die Solarwirtschaft setzt auf andere Instrumente, um die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien zu sichern. Alternativen wie Speichertechnologien und regionale Vermarktungsmodelle sind entscheidend, um den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung ohne massive Subventionen zu gestalten. Unternehmen, die langfristig in Solarenergie investieren, sollen durch den Gesetzesentwurf nicht abgeschreckt, sondern in innovative Richtungen gelenkt werden. Der Schritt der Regierung, die Subventionen zu begrenzen, zeigt allerdings, wie kostspielig der Übergang zur grünen Energieversorgung für den Staat sein kann, wenn diese nicht durch marktwirtschaftliche Strukturen unterstützt wird.
Mit diesen Maßnahmen sucht die Bundesregierung nach einem Gleichgewicht zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und der Belastung des Steuerzahlers. Die Solarwirtschaft steht vor einer Neuausrichtung – eine Herausforderung, die langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf dem Energiemarkt prägen wird.
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