Warum sich Kommunen vor „Cyberfluten“ schützen sollten

Von | 11. Dezember 2024

Wer nicht will deichen, der muss weichen („Keen nich will dieken, de mutt wieken“)! Was hat dieser alte Rechtssatz aus dem norddeutschen Spaten­recht mit aktueller kommunaler Cybersicherheit zu tun? Eine ganze Menge. Denn Vorsorge ist besser als (teure) Nachsorge. Auch bei Schadens­ereig­nissen in der IT einer Kommunalverwaltung.

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