Wackelt die beliebteste Rechtsgrundlage im Datenschutz?

Von | 13. Dezember 2024

Liegt keine Einwilligung des Betroffenen vor, stützen viele Unternehmen ihre Datenverarbeitung auf das sogenannte „Berechtigte Interesse“. Doch man sollte nicht einfach davon ausgehen, dass das eigene Interesse aus Sicht des Datenschutzes auch berechtigt ist. Es gibt nun Leitlinien der Aufsichtsbehörden, wann man diese Rechtsgrundlage für die Verarbeitung wirklich wählen darf.

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