Ab 2026 sollen Airlines dem Kerosin synthetischen Treibstoff beimischen. Weil dieser nicht in ausreichender Menge existiert, plante die Ampel-Koalition die Abschaffung dieser Pflicht. Doch die Grünen blockieren die Streichung. Die Kosten tragen die Passagiere (handelsblatt: 30.01.25).
Widerstand aus den Reihen der Grünen
Das Kabinett hatte im Dezember beschlossen, die nationale PtL-Quote zu kippen. Diese sieht vor, dass Fluggesellschaften 0,5 Prozent mit Strom und Wasserstoff produzierten Treibstoff (Power-to-Liquid, PtL) dem Kerosin zusetzen. Doch entgegen den Erwartungen sperrt sich die Fraktion der Grünen gegen die Abschaffung.
Ampel plant Abschaffung der Beimischungspflicht von synthetischem Treibstoff zu Kerosin, da nicht verfügbar – Grünen blockieren Vorschlag
Ein geplanter Antrag wird nicht eingereicht. Damit bleibt die Pflicht bestehen, bis eine neue Regierung das Thema nach der Wahl erneut aufgreift. Ob eine Streichung noch vor 2026 erfolgt, ist ungewiss.
Keine ausreichenden Mengen an synthetischem Treibstoff
Das zentrale Problem: Das geforderte E-Fuel steht nicht in nennenswertem Umfang zur Verfügung. Derzeit gibt es nur Pilotanlagen, die den Treibstoff in minimalen Mengen herstellen. Eine flächendeckende Produktion liegt in weiter Ferne. Fluggesellschaften drohen daher hohe Strafzahlungen.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat berechnet, dass bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr an Strafen anfallen könnten. Die Ursache: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass pro Gigajoule nicht beigemischtem PtL-Treibstoff 70 Euro zu zahlen sind. Eine Tonne herkömmliches Kerosin entspricht etwa 43,15 Gigajoule. Das führt zu einer Strafe von rund 3000 Euro je Tonne und summiert sich bei 50.000 Tonnen schnell auf die genannte Summe.
EU-Regelung kollidiert mit deutscher Vorgabe
Lufthansa hat wiederholt betont, dass bereits die ab 2024 geltende EU-Vorgabe eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Die europäische Regelung ReFuelEU verlangt eine schrittweise Erhöhung des Anteils an synthetischem Kerosin (SAF). Derzeit ist die Quote noch erfüllbar, da Airlines Biokerosin aus Abfällen und Altfetten nutzen können. Dieses ist in ausreichender Menge vorhanden.
Synthetisches Kerosin ist jedoch fünfmal teurer als fossiler Treibstoff. Die Luftfahrtbranche kann die Zusatzkosten durch die nationale PtL-Quote nicht selbst tragen.
Zusätzlich verstößt die deutsche Regelung laut EU-Kommission gegen europäisches Recht. Bereits im Sommer hatte Brüssel die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass keine nationalen Quoten über die EU-Vorgaben hinaus erlaubt seien. Sanktionen dürften nur im Rahmen von ReFuelEU erfolgen. Die EU selbst hat eine verpflichtende PtL-Quote erst für 2030 eingeplant.
Unmut in der Branche
Die Luftfahrtbranche zeigt sich enttäuscht. „Es kann niemand ein Interesse daran haben, unsere Wirtschaft mit solchen praxisfremden Auflagen künstlich zu strangulieren“, erklärte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des BDL, gegenüber dem Handelsblatt.
Fluggesellschaften stehen vor einem Dilemma: Der geforderte Treibstoff existiert nicht in nennenswerten Mengen, doch die Pflicht bleibt bestehen. Die Folge sind hohe Strafzahlungen, die letztlich an die Fluggäste weitergegeben werden. Eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht.
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