Rechnungshof kritisiert Habeck – erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Förderprogramme

Von | 23. April 2024

Der Bundesrechnungshof hat erneut Kritik an der Umsetzung der Förderprogramme im Bereich der Energiewende geäußert. Millionen Eingaben und 70 Förderprogramme überfordern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das lediglich über 1400 Stellen verfügt. Die Bearbeitung vieler Anträge erfolgt dabei nicht termingerecht, was laut Rechnungshof das gesamte Fördersystem in Gefahr bringt. Dies bedroht letztlich die Ziele der Energiewende, für deren Umsetzung Wirtschaftsminister Robert Habeck zuständig ist (welt: 18.04.24).

Mangelnde Personalplanung im Wirtschaftsministerium

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht besonders im Fokus, da nicht genügend Personal bereitsteht, um die Fördermilliarden effektiv zu verteilen. Bei über zehn Milliarden Euro, vorgesehen für Gebäudesanierungen und Energieberatungen, kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung.

Rechnungshof äußert sich kritisch über die bisherige Umsetzung der Energiewende-Politik. Förderprogramme mit großem Defizit

Der Rechnungshof bemängelt, dass vor der Übertragung von Aufgaben an das BAFA nicht geprüft wurde, ob ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Alternative Durchführungsmöglichkeiten durch einen Projektträger hat das Ministerium nicht in Betracht gezogen, so die Prüfer.

Verzögerungen und Folgen für Förderempfänger

Hauseigentümer und Energieberater leiden unter der schleppenden Bearbeitung ihrer Förderanträge. Das BAFA bietet direkte Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeffizienz und musste bereits auf seiner Webseite um Geduld bei der Bearbeitung bitten. Viele Verwendungsnachweise wurden in der Vergangenheit nicht fristgemäß geprüft, was zu langen Wartezeiten und Vorleistungen der Antragsteller führte. Der Rechnungshof fordert nun vom Ministerium Habeck, sicherzustellen, dass Förderprogramme effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden können.

Die Kritik des Bundesrechnungshofs setzt das Ministerium weiter unter Druck. Kay Scheller, Präsident des Rechnungshofs, äußerte sich kritisch über die bisherige Umsetzung der Energiewende-Politik und bemängelte die erheblichen Defizite bei fast allen Zielen. Trotz der Kritik weist Habeck diese als wirklichkeitsfremd zurück.

Die Bearbeitung des BEG-Förderprogramms, das unter anderem die energetische Sanierung unterstützt, sollte ursprünglich innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgen. Doch aufgrund der Überlastung hat das Ministerium diese Frist auf 25 Tage verlängert und nur noch 20 Prozent der Verwendungsnachweise soll die Behörde detailliert überprüfen. Dies stellt eine deutliche Lockerung dar, die als Reaktion auf die anhaltende Überforderung des BAFA zu verstehen ist.

Zum Jahresende wurde eine signifikante Änderung vorgenommen: Die Zuständigkeit für die Heizungsförderung wechselte von BAFA zur Förderbank KfW. Diese Änderung soll neuen Schwung in die Umsetzung bringen, doch erste Anzeichen deuten darauf hin, dass auch die KfW mit der neuen Aufgabe stark gefordert ist. Förderanträge für Einfamilienhäuser können erst seit Ende Februar gestellt werden, weitere Verzögerungen für andere Eigentümergruppen sind geplant.

Die aktuellen Entwicklungen werfen ein kritisches Licht auf die Kapazitäten und das Management staatlicher Förderprogramme. Eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Anträge bleibt entscheidend, um die Akzeptanz und die Zielerreichung der Förderprogramme nicht zu gefährden.

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